AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen RST DSL Stand 05/2010 der RST Datentechnik GmbH

§1. Leistungsumfang RST DSL
Mit RST-DSL ermöglicht die RST-Datentechnik GmbH, Albbruck, nachfolgend: RST, einen schnellen Internetzugang. RST stellt den Zugang in Dogern per Funk zur Verfügung.
RST selbst betreibt eine Glasfaserleitung zum Telekom-Backbone der Deutsche Telekom AG. RST haftet nicht für Ausfälle und Störungen der Telekom (T-COM). Damit der Kunde letztendlich Zugang zum Internet erhält, sind dementsprechende Wirelesskomponenten notwendig. Diese Komponenten erhält der Kunde von RST konfiguriert und installiert. Bei den angegebenen Bandbreiten handelt es sich um die maximal in dem Tarif erreichbaren Geschwindigkeiten. Je nach Netzauslastung können die Geschwindigkeiten auch geringfügig niedriger ausfallen.
(Im Mittel werden die angegebenen Geschwindigkeiten erreicht.)

§2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) die vereinbarten Preise sind entsprechend fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder nicht bezahlte Rechnung, hat der Kunde der RST die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. b) die elektrische Energie wird vom Kunden gestellt. Ebenso obliegt die Instandhaltung und der Betrieb der Wirelesskomponenten dem Kunden.
c) nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der RST durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der Funkstrecke vorlag oder der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche an seinen Wirelesskomponenten hätte erkennen können. Über die vertraglichen Leistungen die individuell mit dem Kunden mündlich oder schriftlich vereinbart werden, ist Stillschweigen gegenüber Dritten und zu Kunden, zu bewahren. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Sollte nachweislich ein Kunde versuchen die Netzwerkstruktur im Sinne vom so genannten „hakken“ zu beschädigen oder zu zerstören, mittels denial-of-service Attacken zu beeinträchtigen und/oder gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstossen, werden gegenüber ihm strafrechtliche Massnahmen ergriffen und der Zugang zum Netzwerk sowie zum Internet gesperrt. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, wenn der Zugang durch sein schuldhaftes Verhalten gesperrt worden sein sollte. Dem Kunden ist es nicht gestattet den in der Antenne integrierten Router zu manipulieren.

§3. RST-DSL durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet den RST DSL-Zugang bzw. ohne vorherige Erlaubnis der RST zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten. Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, über das RST DSL-Funksignal/WLAN rechtsradikale, pornografische, verbotene und sonstige durch Rechte Dritte geschützte Inhalte zu verbreiten oder entsprechende Rechner (PCs, Server) zu betreiben. Sollte es diesbzgl. Probleme geben, haftet in vollem Umfang der Kunde, sofern der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat. Die RST behält sich das Recht vor, den Erfordernissen eines stabilen und schnellen Netzbetriebes entsprechend Ports zu priorisieren und gegebenen-falls zu sperren (z.B. Tauschbörsen (P2P), Spiele).

§4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird in der Regel per Lastschrift eingezogen. Hierzu muß der Kunde bei der Anmeldung seine Bankdaten hinterlegen.

Änderung der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§.5) Bei Preiserhöhungen kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. RST behält sich das Recht vor, jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und dementsprechend diese dem jeweiligen, aktuellen, neuesten Stand der Technik anzupassen. Dem Kunden werden die AGB rechtzeitig, vor Inkrafttreten per E-Mail als pdf-file übermittelt und auf der Homepage im DSL-Bereich zum Download angeboten. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§6. Zahlungsverzug/Sperre
1. RST ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, oder 2. ein Grund zur Sperre wie unter §2 oder §3 genannt, besteht. Sperren dürfen frühestens nach einer Woche, nach schriftl. Androhung durchgeführt werden. Ist Gefahr in Verzug, was heisst, die Stabilität und Schnelligkeit des Netzbetriebes ist gefährdet, behält sich RST das Recht vor, den Zugang sofort zu sperren. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. 3. Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für Ihre Durchführung entfallen sind. 4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der RST vorbehalten. 5. Gerät RST mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so wird sie dem Kunden dementsprechend eine Gutschrift ausstellen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn RST eine vom Kunden gesetzte, schriftlich mitgeteilte Nachfrist nicht einhält (mindestens zwei Wochen).

§7. Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist, bei einer 24 Monate Mindestlaufzeit, für beide Vertragspartner, mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit des Vertrages schriftlich kündbar. Somit endet der Vertrag nach 24 Monaten, ansonsten verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach diesen 12 Monaten ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat, zum Ende der Laufzeit des Vertrages schriftlich kündbar, er endet nach 12 Monaten, ansonsten verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor das DSL-Signal oder zusätzliche Leistungen betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er RST die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde in der Mindestlaufzeit, so sind die Kosten der verbleibenden Monate der Mindestlaufzeit zu erstatten. Mit Kündigung des Vertrages über den RST DSL-Anschluss endet auch das Vertragsverhältnis mit RST. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt.

§8. Sonstige Bedingungen
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der RST auf einen Dritten übertragen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht

§9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes ist das Gericht in Waldshut-Tiengen zuständig.

§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. In einem solchen Falle soll das Recht zur Anwendung kommen, dass dem Willen der Parteien am nächsten kommt.



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