AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen RST DSL Stand 05/2010 der RST Datentechnik
GmbH
§1. Leistungsumfang RST DSL
Mit RST-DSL ermöglicht die RST-Datentechnik GmbH, Albbruck, nachfolgend:
RST, einen schnellen Internetzugang. RST stellt den Zugang in Dogern
per Funk zur Verfügung.
RST selbst betreibt eine Glasfaserleitung zum Telekom-Backbone der Deutsche
Telekom AG. RST haftet nicht für Ausfälle und Störungen der Telekom
(T-COM). Damit der Kunde letztendlich Zugang zum Internet erhält, sind
dementsprechende Wirelesskomponenten notwendig. Diese Komponenten erhält
der Kunde von RST konfiguriert und installiert. Bei den angegebenen
Bandbreiten handelt es sich um die maximal in dem Tarif erreichbaren
Geschwindigkeiten. Je nach Netzauslastung können die Geschwindigkeiten
auch geringfügig niedriger ausfallen.
(Im Mittel werden die angegebenen Geschwindigkeiten erreicht.)
§2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) die vereinbarten Preise
sind entsprechend fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten
Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift
oder nicht bezahlte Rechnung, hat der Kunde der RST die ihr entstandenen
Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis
zu vertreten hat. b) die elektrische Energie wird vom Kunden gestellt.
Ebenso obliegt die Instandhaltung und der Betrieb der Wirelesskomponenten
dem Kunden.
c) nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der RST durch die Überprüfung
ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen,
wenn keine Störung der Funkstrecke vorlag oder der Kunde dies bei zumutbarer
Fehlersuche an seinen Wirelesskomponenten hätte erkennen können. Über
die vertraglichen Leistungen die individuell mit dem Kunden mündlich
oder schriftlich vereinbart werden, ist Stillschweigen gegenüber Dritten
und zu Kunden, zu bewahren. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein wesentlicher
Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Sollte nachweislich
ein Kunde versuchen die Netzwerkstruktur im Sinne vom so genannten „hakken“
zu beschädigen oder zu zerstören, mittels denial-of-service Attacken
zu beeinträchtigen und/oder gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstossen,
werden gegenüber ihm strafrechtliche Massnahmen ergriffen und der Zugang
zum Netzwerk sowie zum Internet gesperrt. Der Kunde ist auch dann zur
Zahlung der Gebühren verpflichtet, wenn der Zugang durch sein schuldhaftes
Verhalten gesperrt worden sein sollte. Dem Kunden ist es nicht gestattet
den in der Antenne integrierten Router zu manipulieren.
§3. RST-DSL durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet den RST DSL-Zugang bzw. ohne vorherige
Erlaubnis der RST zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.
Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, über das RST DSL-Funksignal/WLAN
rechtsradikale, pornografische, verbotene und sonstige durch Rechte
Dritte geschützte Inhalte zu verbreiten oder entsprechende Rechner
(PCs, Server) zu betreiben. Sollte es diesbzgl. Probleme geben, haftet
in vollem Umfang der Kunde, sofern der Kunde den Missbrauch zu vertreten
hat. Die RST behält sich das Recht vor, den Erfordernissen eines stabilen
und schnellen Netzbetriebes entsprechend Ports zu priorisieren und gegebenen-falls
zu sperren (z.B. Tauschbörsen (P2P), Spiele).
§4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird in
der Regel per Lastschrift eingezogen. Hierzu muß der Kunde bei der
Anmeldung seine Bankdaten hinterlegen.
Änderung der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§.5) Bei Preiserhöhungen kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Die Kündigung
muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen
sein. RST behält sich das Recht vor, jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu ändern und dementsprechend diese dem jeweiligen, aktuellen, neuesten
Stand der Technik anzupassen. Dem Kunden werden die AGB rechtzeitig,
vor Inkrafttreten per E-Mail als pdf-file übermittelt und auf der Homepage
im DSL-Bereich zum Download angeboten. Das Recht der Vertragspartner
zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
§6. Zahlungsverzug/Sperre
1. RST ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder
teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen
in Verzug ist, oder 2. ein Grund zur Sperre wie unter §2 oder §3 genannt,
besteht. Sperren dürfen frühestens nach einer Woche, nach schriftl.
Androhung durchgeführt werden. Ist Gefahr in Verzug, was heisst, die
Stabilität und Schnelligkeit des Netzbetriebes ist gefährdet, behält
sich RST das Recht vor, den Zugang sofort zu sperren. Die Androhung
der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. 3. Sperren sind im
Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu
beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für Ihre
Durchführung entfallen sind. 4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wegen Zahlungsverzuges bleibt der RST vorbehalten. 5. Gerät RST mit
der geschuldeten Leistung in Verzug, so wird sie dem Kunden dementsprechend
eine Gutschrift ausstellen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, wenn RST eine vom Kunden gesetzte, schriftlich mitgeteilte
Nachfrist nicht einhält (mindestens zwei Wochen).
§7. Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist, bei einer 24 Monate Mindestlaufzeit, für
beide Vertragspartner, mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Laufzeit des Vertrages schriftlich kündbar. Somit endet der Vertrag
nach 24 Monaten, ansonsten verlängert er sich automatisch um weitere
12 Monate. Nach diesen 12 Monaten ist der Vertrag mit einer Frist von
einem Monat, zum Ende der Laufzeit des Vertrages schriftlich kündbar,
er endet nach 12 Monaten, ansonsten verlängert er sich automatisch
um weitere 12 Monate. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigt der
Kunde das Vertragsverhältnis, bevor das DSL-Signal oder zusätzliche
Leistungen betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten
ausgeführt worden sind, so hat er RST die Aufwendungen für bereits
durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde in der Mindestlaufzeit,
so sind die Kosten der verbleibenden Monate der Mindestlaufzeit zu erstatten.
Mit Kündigung des Vertrages über den RST DSL-Anschluss endet auch
das Vertragsverhältnis mit RST. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen
bleibt unberührt.
§8. Sonstige Bedingungen
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der RST auf einen Dritten übertragen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht
§9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes ist das Gericht in Waldshut-Tiengen zuständig.
§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. In einem solchen Falle soll das Recht zur Anwendung kommen, dass dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
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